Suchfunktion
Gerichtszahlstelle
Beim Amtsgericht ist eine Gerichtszahlstelle eingerichtet. Der bare Zahlungsverkehr soll jedoch nach Möglichkeit vermieden werden.
Barauszahlungen - auch von Zeugenentschädigungen - sind daher grundsätzlich nicht möglich. Sämtliche Beträge werden überwiesen.
In dringenden Fällen können Geldstrafen, Gerichtskostenvorschüsse, Kautionen oder Sicherheitsleistungen und Geldhinterlegungen bar eingezahlt werden.
Wichtige Hinweise:
Die Gerichtszahlstelle des Amtsgerichts Vaihingen/Enz ist
aufgelöst. Bareinzahlungen und Barauszahlungen sind nicht mehr
möglich.
Für Ihre Überweisungen an das Amtsgericht Vaihingen/Enz finden Sie die notwendigen Angaben zur Bankverbindung unter der Rubrik "DAS AMTSGERICHT / Bankverbindung".